Informationen für Lebensraumgeber:
offiziell werden Sie Vermieter oder Makler genannt. Für mich klingt dies nicht immer so angenehm. Sprechen wir also über Sie als Lebensraumgeber und über wichtige Dinge die den Zustand einer Immobilie ergeben und somit auch die Sicherheit.
Das meist vernachlässigte Gewerk in einer Bestandsimmobilie ist die Elektroinstallation. Obwohl diese doch das Herzstück in dieser ist. Ohne Elektrik sind wir nicht mehr lebensfähig. Somit sind wir leider abhängig von dieser. Und nicht nur das, sie muss (gesetzlich...) auch dem heutigen Standard entsprechen. Somit hat jeder Bürger in unserem Lande die gleichen Möglichkeiten.
Dies hat zur Grundlage, dass vor jeder Vermietung einer Wohnung oder Haus der ordnungsgemäße Zustand vom Vermieter / Makler festzustellen ist. Leider scheint dies oft nicht im Fokus oder im Wissensstand zu stehen. Einem Normalbürger als Vermieter möchte ich hier auch nicht zu Nahe treten, jedoch gibt es ausreichend Information im WWW. was man als Vermieter zu beachten hat. Besonders sind Makler angesprochen, die genau wissen sollten was notwendig ist (Vorab: Ich stehe in freundlicher Hilfsbereitschaft für Schulungszwecke zur Verfügung um Abhilfe bei Unsicherheiten zur Haustechnik zu schaffen).
folgende Verweise möchte ich hier bereits mitgeben ohne eine rechtliche Beratung auszuüben und ohne Anerkennung rechtlicher Verpflichtungen. Verbindliche Aussagen dürfen Sie gerne bei mir wertgebunden anfordern.
Das Energiewirtschaftsgesetz informiert im §49 über die Einhaltung der VDE Richtlinien. Somit steht fest, wie eine Elektroinstallation auszusehen hat. Ein Bestandsschutz war daher bis heute i.d.v.m.g.A. immer ausgeschlossen.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Der Mieter hat ein Recht auf den sicheren Zustand seiner Mietsache, vom Anfang bis zum Ende
des Mietverhältnisses. Dies ergibt sich aus dem „Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)“:
§ 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache....